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Internetagentur für Webdesign, Webentwicklung und Onlinemarketing
Als erster Anbieter von kostenlosen Gewinnspielen im Internet zur Lead-Generierung setzt die Mainhausener Ankerwerke GmbH bei ihrem BMW M3-Gewinnspiel auf eine rechtssichere Closed-Loop-Verifikation von Telefonnummern mit Telify. Damit wird sichergestellt, dass der Gewinnspiel-Teilnehmer auch tatsächlich unter der von ihm angegebenen Rufnummer erreichbar ist: Direkt nach Bestätigung seiner E-Mail-Adresse über das Double-Opt-In-Verfahren weist die Website über eine leicht zu integrierende SOAP-Schnittstelle Telify an, die vom Teilnehmer zuvor angegebene Telefonnummer anzurufen. Dem Angerufenen teilt eine freundliche Stimme einen dreistelligen Zifferncode mit, den der Teilnehmer in das entsprechende Formularfeld auf der Website eingeben muss. Stimmt der Code, lässt sich durch Speicherung der IP-Adresse und des Zeitstempels wie auch beim Double-Opt-In-Verfahren später jederzeit der Nachweis…
In Online-Formularen können beliebige Kontaktdaten verwendet werden, also auch fehlerhafte Daten oder Daten Dritter. In Deutschland sind bestimmte Werbemaßnahmen gemäß des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nur nach expliziter Einwilligung zulässig. Während sich dies im Bereich des E-Mail-Marketings über das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren erreichen lässt, stellt der BGH in seinem Urteil vom 10.02.2011 fest, dass dieses Verfahren zum Nachweis des Einverständnisses für Werbeanrufe ungeeignet ist, da hierbei nur die E-Mail-Adresse, nicht jedoch die Telefonnummer verifiziert wird. Mit Telify bietet wir Website-Betreibern jetzt eine günstige und sichere Möglichkeit, über Online-Formulare erfasste Telefonnummern über ein "Closed-Loop-Verfahren" zu verifizieren. Wie das funktioniert, kann in einer Live-Demo…
Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) stellt die Zusendung von Werbung über elektronische Kommunikationswege ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers stets eine unzumutbare Belästigung dar. Das werbetreibende Unternehmen muss im Streitfall nachweisen können, dass sich der Verbraucher mit der Zusendung von Werbung einverstanden erklärt hat. Im Bereich des E-Mail-Marketings hat sich hierfür das Double-Opt-In-Verfahren als gängige Praxis etabliert: Meldet sich ein Verbraucher in einem Online-Formular beispielsweise für einen Dienst an, erhält dieser eine E-Mail mit einem Bestätigungslink an seine angegebene Adresse. Erst durch die Bestätigung durch den Verbraucher wird dessen Einverständnis mit den Nutzungsbedingungen des Dienstes rechtssicher nachweisbar. Ein über dieses Verfahren per E-Mail erbrachter Nachweis für die Einwilligung der Zusendung von Werbung ist jedoch laut Urteil des Bundesgerichtshofs (BGS) vom 10.…