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Allgemeines
- Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BEQUADRAT gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt BEQUADRAT nicht an, es sei denn, BEQUADRAT stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn BEQUADRAT in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
- Soweit in Ergänzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Geltung von Besonderen Geschäftsbedingungen von BEQUADRAT vereinbart wird, gelten bei Überschneidungen und Widersprüchen vorrangig die Regelungen der Besonderen Geschäftsbedingungen. Individuell vereinbarte Regelungen gehen den Geschäftsbedingungen vor.
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Vertragsabschluss, Leistungsumfang
- Angebote von BEQUADRAT sind freibleibend.
- Ein Auftrag bzw. eine Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an BEQUADRAT zum Abschluss eines Vertrages dar. Ein Vertragsverhältnis kommt jedoch erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von BEQUADRAT über die im Auftrag bzw. der Bestellung des Kunden näher bezeichneten Leistungsbeschreibungen zustande, welche auch per E-Mail erfolgen kann.
- Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch BEQUADRAT.
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Preise, Zahlungsbedingungen
- Soweit eine Vergütung nicht ausdrücklich vereinbart worden ist, erfolgt die Vergütung nach Aufwand zu den üblichen Stundensätzen von BEQUADRAT. In der Vergütung sind die Leistungen und ggf. die Einräumung von Nutzungsrechten enthalten.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder gesonderten schriftlichen Vereinbarung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Werden die beauftragten Arbeiten in abgrenzbaren Teilen erbracht, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils nach der Erbringung fällig.
- Ist eine monatliche Vergütung vereinbart, hat BEQUADRAT das Recht, eine Einzugsermächtigung des Kunden zu verlangen.
- Der Abzug von Skonto bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
- Schecks und Wechsel werden nur nach Absprache und nur erfüllungshalber angenommen. Die Kosten hieraus gehen zu Lasten des Kunden.Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von BEQUADRAT anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Mehr- und Fremdleistungen, Auslagen, Neben- und Reisekosten - Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, sowie Sonderleistungen werden nach Zeitaufwand gegen gesonderte Vergütung erbracht.
- Fremdleistungen zur Leistungserbringung (Kauf von Hardware, Software von Drittanbietern, etc.) werden nur aufgrund gesonderte Absprache mit dem Kunden vergeben. BEQUADRAT hat das Recht, die Kosten der Fremdleistungen vorab dem Kunden in Rechnung zu stellen.
- Reisekosten und Spesen sind mit dem Kunden abzusprechen und von diesem zu erstatten.
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Termine, Fristen
- Termine und Fristen sind unverbindlich, es sei denn BEQUADRAT hat diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.
- Setzt der Kunde, nachdem BEQUADRAT in Verzug mit seiner Leistungspflicht geraden ist, eine angemessene Nachfrist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfrist muss mindestens 2 Wochen betragen. Die Erklärung des Rücktritts muss bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Nachfrist erfolgen.
- Mit Genehmigung bzw. Abnahme von Konzeptionen, Planungen, Pflichtenheften oder Gestaltungsentwürfen gelten diese als Grundlage der weiteren Leistungen.
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Kündigung
- Haben die Parteien eine Leistung vereinbart, die über eine gewisse Dauer erbracht werden, bzw. bei wiederkehrenden Leistungen, sind beide Parteien, soweit nicht anders vereinbart, zu einer Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende berechtigt. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Gewährleistung - Sofern seitens BEQUADRAT allein Beratungsleistungen geschuldet werden, haftet BEQUADRAT nicht für den Erfolg dieser Leistungen.
- Der Kunde ist für die von ihm praktizierte Nutzung der Leistungsergebnisse von BEQUADRAT selbst verantwortlich.
- Soweit ein von BEQUADRAT zu vertretender Mangel der Leistungen vorliegt, ist BEQUADRAT wahlweise zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
- Sofern die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Preises zu verlangen. Ist eine angemessene Nachfrist fruchtlos verstrichen, so ist der Kunde verpflichtet, innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablauf der Nachfrist zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt oder weiterhin auf Erfüllung besteht.
- BEQUADRAT gewährleistet nicht die Schutz- und Eintragungsfähigkeit ihrer Leistungen und Arbeiten, steht jedoch dafür ein, dass der bestimmungsgemäßen Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen. Für vom Kunden gelieferte Inhalte und Werke haftet BEQUADRAT nicht. Bestehen seitens BEQUADRAT rechtliche Bedenken hinsichtlich der vom Kunden gewünschten Leistungen und wurden diese nach Mitteilung der Bedenken dennoch auf Wunsch des Kunden durchgeführt, so haftet BEQUADRAT nicht für die rechtliche Zuverlässigkeit dieser Leistungen. Soweit der Kunde eine rechtliche Prüfung wünscht, ist diese gesondert zu vergüten.
- Die Gewährleistungspflicht bei Kauf-, Werk- oder Werklieferungsverträgen beträgt gegenüber Unternehmen zwölf Monate ab Lieferung bzw. Abnahme der Leistung.
- Haben die Parteien eine Leistung vereinbart, die über eine gewisse Dauer erbracht werden, bzw. bei wiederkehrenden Leistungen, sind beide Parteien, soweit nicht anders vereinbart, zu einer Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende berechtigt. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
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Gesamthaftung
- Die vertragliche und außervertragliche Verschuldenshaftung von BEQUADRAT ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sofern BEQUADRAT fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Die vorstehende Haftungsbegrenzung der Sätze 1 und 2 gilt nicht bei Ansprüchen gem. §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz sowie bei Schäden wegen Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit.
- Soweit die Haftung von BEQUADRAT ausgeschlossen oder beschränkt gilt, gilt dies auch für die Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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Nutzungsrechte
- Besteht die Leistung von BEQUADRAT in der Erstellung bzw. Übertragung von urheberschutzfähigen Werken, werden dem Kunden erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die Nutzungsrechte an den Werken eingeräumt. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, wird dem Kunden ein einfaches, nicht-exklusives, zeitlich und räumlich unbegrenztes, jedoch nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung in der vereinbarten Nutzungsart eingeräumt. Eine Bearbeitung oder Nachahmung ist unzulässig. Der Zugang zum bzw. die Übergabe des Quellcodes bei einer Softwareüberlassung wird nicht geschuldet.
- BEQUADRAT ist berechtigt, mit seinen Leistungen und sonstigen Arbeiten und Werken sowie mit dem Namen des Kunden Eigenwerbung in allen Medien zu betreiben.
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Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, Informationen, Unterlagen, Texte, Fotos und sonstige eigene Beiträge, deren Lieferung bzw. Zurverfügungsstellung zur Erfüllung der Leistungen von BEQUADRAT notwendig sind, fristgerecht und unter Einräumung sämtlicher zweckentsprechender Nutzungsrechte zu liefern.
- Ist der Kunde zur Verwendung der BEQUADRAT überlassenen Informationen, Texte, Fotos und sonstiger Werke nicht berechtigt, stellt er BEQUADRAT von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
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Eigentumsvorbehalt
- BEQUADRAT behält sich das Eigentum an den Ergebnissen seiner Leistungen bzw. die Übertragung von Nutzungsrechten an den Leistungen bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Vertragsbeziehung mit dem Kunden vor.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist BEQUADRAT berechtigt, die Leistungen zurückzunehmen bzw. dem Kunden die Nutzung der Werke zu untersagen. In der Ausübung dieser Rechte liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, BEQUADRAT hat dies zuvor ausdrücklich schriftlich erklärt.
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Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht
- Sofern der Kunde Vollkaufmann oder eine Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts ist, ist Groß-Gerau Gerichtsstand; BEQUADRAT ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzrecht zu verklagen.
Sofern der Kunden Vollkaufmann oder eine Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts ist, ist Groß-Gerau Erfüllungsort. - Für diese Geschäftsbeziehungen und für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen BEQUADRAT und dem Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
- Vertragssprache ist deutsch.
- Sofern der Kunde Vollkaufmann oder eine Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts ist, ist Groß-Gerau Gerichtsstand; BEQUADRAT ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzrecht zu verklagen.
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Sonstige Bestimmungen
- Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sollen in der Weise umgedeutet werden, dass der mit ihnen beabsichtigte rechtliche und wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
Stand: 1. Oktober 2010
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Christian Bartels arbeitet bereits seit 1999 als Webdesigner. Nach seiner Ausbildung zum Mediengestalter für Digital- und Printmedien arbeitete er bei einer führenden Agentur für Direktmarketing und entwickelte für zahlreiche renommierte Kunden erfolgreiche Websites, Internet-Anwendungen und Kampagnen zur Gewinnung von Kunden und Interessenten. Seine Erfahrung und seine Liebe zum Detail zeichnen die Leistung aus, mit der BEQUADRAT Kunden erfolgreicher macht.
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